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Ob Sie Ihrem Hund nur das „ Einmaleins “ des Gehorsams für den täglichen Hausgebrauch beibringen möchten oder ob Sie eine Prüfung anstreben, wir geben Ihnen nachfolgend einen kleinen Einblick in die Welt des VPG-Hundesports (VPG = Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, vormals Schutzhundesport)

Begleithundprüfung
Diese Ausbildung stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Ihr erfolgreiches Bestehen ist sowohl für die Vielseitigkeitsprüfung als auch für den Bereich Agility-Sport und Fährtenhund-Sport eine grundlegende Voraussetzung.
Die Begleithundprüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden auf dem Übungsplatz Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen geprüft. Im zweiten Teil wird die Verkehrssicherheit getestet. Der Hund geht angeleint und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Zur Prüfung gehört außerdem, dass der Hund fest angebunden auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten alleine bleibt – Frauchen/Herrchen ist außer Sichtweite – und weder Passanten noch andere Hunde anknurrt.

Fährtenhundprüfung
Der Hund gehört von Natur aus zu jenen Tieren, die sich hauptsächlich nach dem Geruchssinn orientieren. Diese angeborene Veranlagung können wir Menschen durch gezieltes Training so beeinflussen, dass der Hund als Fährtenhund für sportliche Zwecke eingesetzt werden kann. Es kann jede Hunderasse zu einem leistungsstarken Fährtenhund ausgebildet werden, vorausgesetzt der Hundeführer beurteilt die individuellen Gegebenheiten richtig.
Bei der Fährtenarbeit geht es in erster Linie nicht darum dem Hund das Suchen beizubringen, dies kann er von Natur aus. Ferner braucht hier die Sucharbeit nur individuell verfeinert bzw. in die richtige Bahn gelenkt zu werden.
Der Hund orientiert sich vorwiegend anhand der Bodenverletzungen (Fußabdrücke) und folgt mit tief gesenktem Kopf dem jeweiligen Eigengeruch der Fährte (tiefe Nase). Dabei soll er Gegenstände, die der Fährtenleger „verloren“ hat, überzeugend verweisen oder aufnehmen. Der Hund sollte diese Arbeit während des ganzen Jahres, bei jedem Wetter, zu jeder Tageszeit und auf jedem Gelände zuverlässig ausführen.
Es gibt zwei Prüfungsstufen bei der Fährtenhundprüfung (1 + 2). Sie unterscheiden sich von der Länge der Strecke und der Schwierigkeitsgrade der Fährte. Hier wird dem Hund eine Menge Konzentration und Kondition abverlangt, was nur durch gezieltes und ausdauerndes Training erreicht werden kann.
Hier sei angemerkt, dass dieses Training nicht nur dem Hund Spaß, Gesundheit und körperliche Fitness bereitet…

Die Vielseitigkeits-Prüfung besteht aus drei Abteilungen

Abteilung A: Fährtenarbeit

Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den Vielseitigkeitssport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren. Der Hund lernt durch den Einsatz seines Geruchsinnes, eine vom Fährtenleger gelegte Spur in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) und von diesem „verlorene“ Gegenstände nach einer Wartezeit einwandfrei zu verfolgen und das Finden der Gegenstände seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzuzeigen. Die Fährtenarbeit erfordert sehr viel Fleiß und Ausdauer sowohl vom Mensch als auch vom Hund. D.h. man muss bei jedem Wetter trainieren, sonst erreicht man sein Ziel nur mühselig. Die Häufigkeit des Fährtentrainings richtet sich dabei nach dem Ausbildungsstand des Hundes.

Abteilung B: Unterordnung

Die Unterordnung ist natürlich auch für den Privatgebrauch äußerst hilfreich. Es ist doch toll, wenn man seinen Hund als Begleiter überall hin mitnehmen kann, ohne dass er gleich bei Freunden über Tische und Bänke läuft oder man beim Stadtbummel keinen langen Arm bekommt, weil der Hund so an der Leine zieht, dass man von ihm durch die Fußgängerzone gezerrt wird.
Die Unterordnung besteht aus verschiedenen Gehorsamsübungen, die je nach Prüfungsstufe entsprechend erweitert werden. Hier wird Disziplin sowohl vom Hund als auch vom Hundeführer erwartet. Das Lernen von „Sitz“, „Platz“, „Fuß“ etc. geht natürlich nicht von heute auf morgen. Hier wird über einen längeren Zeitraum jeder Übungsteil erarbeitet. Einen genauen Zeitrahmen kann man allerdings nicht festlegen, weil jedes Team „Mensch-Hund“ unterschiedlich schnell lernt.

Abteilung C: Schutzdienst

Im Schutzdienst wird dem Hund die größte Gehorsamsbereitschaft abverlangt. Er muss je nach Prüfsparte einen Scheintäter (wir nennen ihn auch Schutzdiensthelfer) aufspüren, verbellen und an der Flucht hindern. Natürlich muss er sich hierbei bedingungslos von seinem Hundeführer leiten lassen und seine Anweisungen befolgen.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich anmerken, dass unsere Hunde im Schutzdienst nicht „scharf gemacht“ werden !!!
Es wird ausschließlich der beim Hund angeborene Spiel- und Beutetrieb gefördert und aufgebaut. Sie „spielen“ mit dem Scheintäter mit Beißärmel genauso gern wie mit einem anderen Spielzeug. Übrigens bringen die meisten Hunde den "geschenkten" Beißärmel nach getaner Arbeit wieder.